Als ein in Potsdam ansässiges Unternehmen, prüfen wir im Raum Brandenburg und Berlin, die in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Institution vorhandenen ortsveränderlichen* Geräte gemäß der Unfallverhütungsvorschrift
DGUV-Vorschrift 3 und 4
(ehemals BGV A3).
Auf Grund der aktuellen Corona Pandemie, wollen wir darauf hinweisen, dass unsere Geräteprüfungen natürlich auch in Büros stattfinden können, welche vom Homeoffice betroffen sind.
Es bringt sogar den Vorteile mit sich, dass niemand durch die Prüfung gestört werden kann.
Unsere Leistung umfasst:
- die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel- die Kennzeichnung mit entsprechenden Prüfplaketten- die Erstellung und Übermittlung der Prüfprotokolle
Wir prüfen nach:
DIN VDE 0701
Laborgeräte
DIN VDE 0702
Großteil aller Elektrogeräte (Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationselektronik (Computer, Laptops...), Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Elektrowerkzeuge, Elektromotorgeräte, Elektrowärmegeräte, Leuchten, Mess-, Steuer- und Regelgeräte....
DIN VDE 0751
Medizinische elektrische Geräte und System
Rechtlicher Hintergrund:
Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A 3 ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Prüfungen und Wiederholungsprüfungender elektrischen Anlagen zu sorgen.
§ 5 (1)
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen undBetriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
§ 5 Abs. 1 Nr. 2
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen.
*Geprüft werden, gemäß Vorschrift sämtliche ortsveränderliche Geräte des Unternehmens. Als Richtlinie sind das alle Geräte welche über einen
normalen Schuko Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden.
Der Turnus der Wiederholungsprüfungen umfasst in der Regel 2 Jahre, welcher unter Umständen zu verringern ist.
Angebot